Giftige Kassenbons

18. September 2014

Es ist ein alltäglicher Gegenstand, ein uneinbares Stückchen Papier, das wir von der netten Kassiererin bekommen, wenn wir bei Aldi, Lidl und Co. waren – der Kassenbon. Doch in diesem unscheinbaren Zettelchen befinden sich mehr unsichtbare Stoffe, als uns lieb sind. Es handelt sich dabei um zum Teil giftige Stoffe, die in der Lage sind, Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Probleme und Diabetes auszulösen oder gar zu Unfruchtbarkeit führen können.

Der wohl problematischste dieser Stoffe ist Bisphenol A, kurz: BPA, der sich in dem Thermodruckpapier der Kassenbelege befindet. Der bedenkliche Stoff wirkt als Farbentwickler an der Oberfläche des Papiers und kann beim Anfassen über die Haut ins Blut gelangen. Bisphenol A ist eine chemische Verbindung, die nicht nur in Kassenbons, sondern auch in zahlreichen Kunststoffprodukten vorkommt. Verpackungen, Flaschen, Wasserkocher, Tupperdosen u.v.m. werden unter Verwendung von BPA hergestellt. Wärme begünstigt die Freisetzung des Weichmachers.

Genau aus diesem Grund sind z.B. Babyflaschen, die BPA enthalten in der EU verboten. Frankreich verbannte den bedenklichen Stoff zudem bereits im Vorjahr komplett aus Verpackungen von Lebensmitteln. Ab 2015 soll dieses Verbot auch in Deutschland geltend werden. Bisphenol A steht schon seit längerem in Verdacht, eine gesundheitsschädigende Wirkung zu haben. Tierversuche haben gezeigt, dass es ähnlich wirkt wie das Sexualhormon Östrogen und die Fort­pflan­zungs­fähig­keit beein­trächtigen kann.

Zwar sind einige Discounter wie Lidl und Aldi Nord bereits auf Ersatzstoffe umgestiegen, doch ganz ohne Chemikalien geht es offenbar noch nicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, beachten Sie deshalb die folgenden Tipps für den Umgang mit Kassenbons bzw. Verpackungen aus Kunststoff:

Tipps für den Umgang von Kassenbons

  • Fassen Sie die Zettel nur kurz oder gar nicht an!
  • Geben Sie Kassenbelege nicht in Kinderhände!
  • Entsorgen Sie die Belege im Restmüll, da die Chemikalien sonst in den Recycling-Kreislauf gelangen!

Tipps für den Umgang von Plastikverpackungen

  • Tupperdosen nicht in die Spülmaschine geben, sondern mit kalten/lauwarmen Wasser ausspülen!
  • Lebensmittel nicht in Plastikbehältern aufwärmen!
  • Fettlösliche Lebensmittel nicht in Kunststoffbehältern aufbewahren!

Wenn Sie wissen wollen, ob der Weichmacher Bisphenol A in Verpackungen enthalten ist, schauen Sie sich den Kunststoff-Code (meist auf der Unterseite zu finden) an. Plastik, der BPA enthält ist entweder mit dem Code „PC“ oder Code „7 “ gekennzeichnet. Eine Übersicht mit allen Kunststoff-Codes finden Sie unter diesem Link.



"Giftige Kassenbons" wurde geschrieben von Stephi.

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