3. Januar 2013
„Activia bringt die Darmflora ins Gleichgewicht“, „Gutfried ist gut für mich“ oder „Nimm 2 Vitamine und Naschen“ – derartige Werbeaussagen, die im Fachjargon als Health-Claims bezeichnet werden, haben sich fest in die Köpfe der Verbraucher gebrannt, dürfen aber ab sofort nur noch im begrenzten Maße verwendet werden. Der Grund dafür: Seit dem 14. Dezember 2012 ist die neue Verordnung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA gültig. Sie besagt, dass Lebensmittel mit gesundheitsbezogenen Werbeaussagen nur noch verkauft werden dürfen, wenn die Wirkung auch wissenschaftlich bestätigt ist.
Von insgesamt mehr als 2.000 untersuchten Claims wurden bislang gerade einmal 241 zugelassen. Verboten sind nun Aussagen die sich auf probiotische Joghurts, welche die Abwehrkräfte stärken oder die Behauptung, dass Milchprodukte die Zahngesundheit fördern. Angaben wie „fettarm“ oder „ohne Zuckerzusatz“ unterliegen künftig bestimmten Grenzwerten. Folgende gesundheitsbezogene Angaben sind jedoch noch erlaubt:
- Calcium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt
- Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Sehkraft bei
- Vitamin B12 hat eine Funktion bei der Zellteilung
- Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei
- Kohlenhydrat-Elektrolyt-Getränke steigern die sportliche Leistungsfähigkeit
- Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Neutralisierung der Säuren des Zahnbelags bei
- ausführliche Liste hier ab Seite vier
Ziel dieser Verordnung ist es, die Kunden vor gezielter Verbrauchertäuschung und Fehleinkäufen zu schützen. Zudem werden die zugesetzten Vitamine meist gar nicht benötigt oder können schlimmstenfalls zu einer Überdosierung bestimmter Stoffe führen. Nimmt man täglich genügend Obst und Gemüse zu sich, ist der Vitaminhaushalt ausreichend gedeckt. Ähnlich verhält es sich im Übrigen bei Nahrungsergänzungsmittel. Sprechen Sie die Einnahme derartiger Mittel bitte vorher stets mit Ihrem Arzt ab!
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